Dienstag, 29. Dezember 2015

Wenn das Bundessozialgericht unangenehm entscheidet, kann es schnell gehen: Sozialhilfeanspruch für EU-Ausländer soll gesetzgeberisch eingeschränkt werden

Das geht schnell: Nahles will Sozialhilfe für EU-Ausländer einschränken: »Laut Bundessozialgericht haben EU-Bürger nach sechs Monaten in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Arbeitsministerin Nahles will die Leistung nun per Gesetz einschränken. Die Kommunen dürften nicht überfordert werden.« Und die Ministerin selbst im O-Ton: "Wir müssen die Kommunen davor bewahren, unbegrenzt für mittellose EU-Ausländer sorgen zu müssen", wird die Ministerin in dem Artikel zitiert.

»Nahles reagiert damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitsuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Das Urteil von Anfang Dezember schreibt vor, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können.
Nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebunds bekommen dadurch zusätzlich 130.000 Menschen in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Von Hartz-IV-Leistungen dürfen EU-Bürger aber ausgeschlossen werden.«

Zu dem Hintergrund des anstehenden gesetzgeberischen Aktivismus vgl. auch die Blog-Beiträge zu den Entscheidungen des Bundessozialgerichts und seinen (möglichen) Folgen, aber auch zu der diskussionswürdigen Logik, die den Urteilen zugrunde liegt:

1.) Griechisch-rumänisch-schwedische Irritationen des deutschen Sozialsystems. Das Bundessozialgericht, die "Hartz IV"-Frage bei arbeitsuchenden "EU-Ausländern" und eine Sozialhilfe-Antwort vom 03.12.2015

2.) Die Angst der Kommunen vor einem weiteren Ausgabenschub und zugleich grundsätzliche Fragen an eine Bypass-Auffangfunktion der Sozialhilfe nach SGB XII vom 06.12.2015

und 3.) hat das BSG auch schon innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit erhebliches Gegenfeuer einstecken müssen, so haben sich Berliner Sozialrichter dem BSG-Urteil widersetzt. Vgl. dazu diesen Beitrag: Ein Zwergenaufstand Berliner Sozialrichter gegen das oberste Sozialgericht unseres Landes? (Keine) Sozialleistungen für EU-Ausländer in Deutschland vom 16.12.2015.