Dienstag, 8. März 2016

Zu den rentenpolitischen Akten gelegt. Vom Pech (der Frauen), rententechnisch zur falschen Zeit am falschen Ort gelebt zu haben

Am 8. März eines jeden Jahres wird der Internationale Frauentag begangen. Es sollen an dieser Stelle gar nicht die überaus interessanten geschichtlichen Hintergründe, wie es zu diesem Weltfrauentag, Frauenkampftag, Internationaler Frauenkampftag oder Frauentag (so einige der Bezeichnungen für den heutigen Tag) gekommen ist, beleuchtet werden. Obgleich das für sich genommen höchst aufschlussreich sein kann. Mit dem für viele Menschen ganz anders gelagerten „Muttertag“ wurde das in Verbindung mit sozialpolitisch relevanten Themen in diesem Blog schon in zwei Beiträgen gemacht (vgl. dazu Vom (eigentlich frauenbewegten) "Muttertag" diesseits und jenseits des Blumenhandels bis hin zu einem (vergifteten) Lobgesang auf die unbezahlte Hausarbeit vom 11. Mai 2014 sowie Diesseits und jenseits des "Muttertages". Von glücklichen Müttern und armen Kindern vom 10. Mai 2015).

Wir werden auch heute an vielen Stellen berechtigte Hinweise bekommen zur problematischen Lage vieler Frauen, die ihre Ursachen in den vielgestaltigen Formen der Diskriminierung haben, mit denen man im gesellschaftlichen Leben konfrontiert wird. Aus sozialpolitischer Sicht besonders relevant ist die immer wieder vorgetragene Klage über eine erhebliche Schlechterstellung von Frauen in unserem Alterssicherungssystem und zu Recht wird auch heute der Hinweis gegeben werden müssen, dass Frauen von der leider zunehmenden Altersarmut in besonderem Maße betroffen sind und sein werden. Das hat wie immer mehrere Ursachen, die man als systembedingt bezeichnen muss, auch wenn sie als individuelle Probleme der Betroffenen daherkommen.

Vor dem Hintergrund der Konstruktionsprinzipien der Gesetzlichen Rentenversicherung ist das nicht wirklich überraschend, folgt sie doch immer noch dem Leitbild eines (vor dem Hintergrund der realen Arbeitsteilung in den Familien) männlichen, in Vollzeit und mit möglichst wenigen und dann nur kurzen Unterbrechungen durchgängig sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmers, der zudem einen ordentlichen Verdienst haben sollte, aus dem Beiträge abgeführt und daraus resultierende Anwartschaften aufgebaut werden. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, dann kann man bei immer durchschnittlichen Arbeitseinkommen und einer 45 Jahre umfassenden Beitragsbiografie eine Rente in Höhe des berühmten deutschen „Eckrentners“ erreichen, das wären im Westen 1.314,45 Euro Brutto-Monatsrente (bzw. netto nach Abzug der Sozialbeiträge 1.173,15 Euro), im Osten 1.217,25 Euro brutto (1.086,40 Euro netto). Das sind wahrlich keine Reichtümer und wohlgemerkt nur dann, wenn man die „Eckrentner“-Bedingungen erfüllen kann, 45 Jahre Vollzeit, immer durchschnittlich verdient und keine Unterbrechungen beispielsweise durch längere Arbeitslosigkeit. Nun kann sich jeder vorstellen, wie die Beträge eindampfen, wenn man sein Leben lang oder längere Zeit unterdurchschnittlich verdient und/oder einige Jahre Arbeitslosigkeit auf dem Buckel hat.

An dieser Stelle nähern wir uns - sozialpolitisch - den Frauen. Man kann sich vorstellen, was das für die Frauen bedeutet, die rententechnisch oftmals mehrere Wackersteine im Gepäck haben, also längere Unterbrechungszeiten durch familienbedingte Ausstiege aus dem Erwerbsleben, dann lange Zeiten - oftmals bis zur Rente - in Teilzeit oder – noch schlimmer – Jahre der Tätigkeit als Minijobber, also in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Dann muss man außerdem in Rechnung stellen, dass viele Frauen in bestimmten Berufen tätig sind, die schlichtweg deutlich schlechter bezahlt wurden und werden als typische Männerberufe. Man muss keine großen Studien machen, um sich darüber klar zu werden, dass das nicht funktionieren kann für die betroffenen Frauen mit einer ausreichenden eigenständigen Alterssicherung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Eigenständig vielleicht nicht, aber – so werden Kritiker an dieser Stelle einwerfen – das bedeutet nicht, dass die betroffenen Frauen in die Altersarmut rutschen (werden), denn sie haben ja oftmals abgeleitete Versorgungsansprüche aus ihrer Ehe bis hin zu einer entsprechenden Witwenrente im Hinterbliebenenfall.

Wenn, unter der Voraussetzung ... da fangen die Probleme schon an. Wenn man verheiratet ist/war, wenn der Partner nicht (auch) ein niedrigrentenbeziehender Rentner war/ist, denn dann liegen die abgeleiteten Ansprüche sehr schnell auf einem kümmerlichen Niveau. Das wird auch heute am Frauentag wieder und völlig zu Recht Thema der allgemeinen Kritik sein.

„Mütter ohne Wert“

Aber hier soll es um eine besondere Gruppe von Frauen gehen, die rententechnisch das Pech gehabt haben, zur falschen Zeit am falschen Ort gelebt zu haben und die heute den Preis dafür zahlen müssen, dass man die Regelung ihrer Situation „vergessen“ hat. Und bis heute ist eine große Antriebsarmut zu beobachten im politischen Raum, die Probleme dieser Frauen wenigstens abzumildern.

Gemeint sind die in der DDR geschiedenen Frauen. Weil sie zu DDR-Zeiten geschieden wurden, steht ihnen kein Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre zu. Das wurde im Einigungsvertrag schlicht vergessen, so beginnt Christoph Richter seinen Deutschlandfunk-Beitrag Der Kampf der "Mütter ohne Wert".

»Sie haben als OP-Schwester, Lehrerin, Sekretärin oder Verkäuferin gearbeitet: meist ein ganzes Leben lang, mehr als 40 Jahre. Dennoch bekommen viele von ihnen nur eine Mini-Rente von etwa 400 Euro. Das Problem: Sie wurden zu DDR-Zeiten geschieden. Und anders als bei westdeutschen Frauen steht den ostdeutschen Frauen nach der Scheidung kein Versorgungsausgleich für gemeinsame Ehejahre zu. Ein Aspekt, der im Einigungsvertrag schlicht vergessen wurde.«

"Und die Männer – deren Familienleistung wir ja zum Teil mitgetragen haben - sind mit voller Rente in die Einheit gegangen", wird Hanna Kirchner in dem Beitrag zitiert, denn das ist die andere Seite der Medaille. Und sie ergänzt: "Wir führen keinen Rachefeldzug. Die Männer können ja nichts dafür, dass sie nach der Einheit so begünstigt wurden. Wir führen einen Gerechtigkeitskampf, für uns."

Ihre Biografie ist eine von vielen, um die es hier geht:

»An der Ostberliner Humboldt-Universität hat Hanna Kirchner Germanistik studiert, anschließend hat sie als Werbefachfrau, Kindergärtnerin und Lehrerin gearbeitet. Für diese Lebensleistung bekommt sie gerade mal 900 Euro Rente. Zum Leben bleiben ihr zwischen 300 und 400 Euro, erzählt sie. So könne sie ihren Kindern kaum ein Geschenk machen. Theater, Kino oder gar Reisen seien überhaupt nicht drin.«

Und ein zweites biografisches Beispiel, das diesem Artikel entnommen ist:

»25 Jahre lang war sie verheiratet, bis ihr Mann sie 1986 für eine jüngere Frau verließ. Die ersten Ehejahre hatte Annelies Staack als ausgebildete Friseurin die Familie versorgt, während ihr Mann die Fachhochschule besuchte. Später war sie als "mithelfende Ehefrau" im familieneigenen Elektrohandwerksbetrieb tätig und kümmerte sich um die beiden Kinder. Nach einer Zusatzausbildung zur Industriekauffrau arbeitete sie bis zur Wende vollbeschäftigt. Heute lebt Annelies Staack von 575 Euro Rente im Monat«, so die Kurzfassung Annelies Staack aus Wismar betreffend.

Auf einen besonderen Unterfall bei den Betroffenen wird in der Bundestags-Drucksache 17/3872 vom 23.11.2010 hingewiesen:

»Sozial besonders krass ist ... die Situation insbesondere von Frauen, die aus der Sowjetunion oder anderen osteuropäischen Staaten stammen und einen Mann aus der DDR geheiratet hatten, in der DDR lebten und später geschieden wurden. Nach DDR-Recht waren auch diese Frauen rentenrechtlich gesichert. Nach bundesdeutschem Recht fehlen sowohl die im Heimatland erworbenen rentenrechtlichen Zeiten als auch die mit freiwilligen Beiträgen belegten DDR- Zeiten für eine existenzsichernde Rente. Die eventuell noch absolvierten Arbeitsjahre bringen durch niedriges Einkommen kaum Punkte für die Rente.«

Es geht zum einen um den fehlenden Versorgungsausgleich für die DDR-Geschiedenen, also der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters, wobei grundsätzlich die Halbteilung der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte Anwendung findet. Das ist natürlich besonders relevant für den geschiedenen Partner, der beispielsweise wegen Kindererziehung oder aus sonstigen Gründen eine eigenständige Erwerbsarbeit erheblich reduziert oder gar ganz aufgegeben hat. Die in der DDR geschiedenen Frauen sind tatsächlich in ein echtes Loch gefallen: Zum einen hat man ihnen die besonderen Renten-Regelungen für Frauen in der DDR (wo es keinen Versorgungsausgleich wie im Westen gab) mit der Rentenüberleitung genommen, zum anderen aber Regelungen der Bundesrepublik Deutschland für Geschiedene, u.a. der Versorgungsausgleich seit 1977 oder die Geschiedenen-Witwenrente, vorenthalten.

Aber es geht darüber hinaus um mehr. In den Köpfen vieler Menschen ist hinsichtlich der Frauen in der ehemaligen DDR das Bild verankert, dass die alle durchgängig gearbeitet haben, die Kinder wurden quasi vom Kreißsaal direkt in die Krippe implantiert. Aber die Wirklichkeit war natürlich weitaus komplexer und bunter. Dazu bereits 2009 Sarah Alberti in ihrem Artikel "Wir sind nicht die Assis der Ossis!":

»Bis heute hält sich die Vorstellung der arbeitenden Frau, deren Kinder in Krippe, Kindergarten und Hort gut versorgt wurden. Eine Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung in Berlin belegt, dass dies aber erst ab den Siebzigerjahren flächendeckend zutraf. Bis dahin hatte gut die Hälfte aller Frauen in der DDR ihre Kinder selbst betreut.«

Das Problem ist schon lange bekannt – auch zu dem Zeitpunkt, als man die rentenrechtliche Überleitung in das Westsystem auf den Weg gebracht hat. Dazu Sarah Alberti:

»Dass für in der DDR geschiedene Frauen aufgrund dieser Gesetzeslage eine Sonderlösung gefunden werden muss, war auch den Urhebern des Einigungsvertrags bewusst. Darin heißt es: Für die Rentenberechnung der in der DDR Geschiedenen müsse noch eine "spezialgesetzliche Regelung" erfolgen, sobald die Angleichung der Rentensysteme abgeschlossen sei. Der Einigungsvertrag trat am 29. September 1990 in Kraft, 1991 folgte das Rentenüberleitungsgesetz. Für eine "spezialgesetzliche Regelung" kämpfen die betroffenen Frauen bis heute.«

Und das „bis heute“ bezog sich damals auf das Jahr 2009 und hat sich bis zum aktuellen Jahr 2016, ohne irgendeine Veränderung, verlängert.

1999 organisierte sich ein Teil der Betroffenen und versucht seitdem, das Thema auf die politische und gerichtliche Ebene zu bringen: Verein der in der DDR geschiedenen Frauen, so heißt die Organisation. Es gibt eine klar Zielsetzung: »Ziel des Vereins ist es, sich dafür einzusetzen, dass die rechtmäßig während der DDR-Zeit erworbenen Ansprüche der geschiedenen Frauen auf eine angemessene Rente durchgesetzt werden und damit eine Angleichung an die Rechte aller geschiedenen Frauen in der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird!«

Dafür haben sie Petitionen geschrieben, Musterprozesse bis zum Bundesverfassungsgericht geführt, sie sind nach Straßburg vor den Europäischen Menschengerichtshof gezogen, alles ohne Erfolg. 2012 hat der Verein eine Diskriminierungs-Beschwerde bei der UN Menschenrechtskommission – dem sogenannten CEDAW-Ausschuss - in Genf eingereicht. Mit negativem Ausgang.

Die betroffenen Frauen haben also zahlreiche Niederlagen einstecken müssen, wie Sarah Alberti bereits 2009 an zwei Beispielen aus der Vergangenheit verdeutlicht:

»Eine Gemeinschaftsklage wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt, weil die Kläger angeblich den falschen Instanzenweg gewählt hatten. Sie hätten vor das Familiengericht und nicht vor das Sozialgericht ziehen müssen.

Anfang September dieses Jahres wurde eine zweite Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Die Karlsruher Richter entschieden, die Klage nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil für eine Bearbeitung die Angaben zur Erwerbsbiografie des geschiedenen Mannes fehlten - auf diese hat die Klägerin keinen Zugriff.«

Generell muss man bilanzieren: In den vergangenen Jahren wiesen Gerichte eine Vielzahl von Klagen, die einen nachträglichen Versorgungsausgleich von den geschiedenen Partnern begehrten, mit dem Hinweis auf das Rückwirkungsverbot ab. Das Begehren nach einer Geschiedenenwitwenrente nach SGB VI sei ebenfalls nicht zu erfüllen, da Frauen in der Bundesrepublik Deutschland unter den gleichen Voraussetzungen einen solchen Anspruch auch nicht hätten.

Auch im politischen Raum gab es immer wieder Vorstöße, um dem Anliegen der betroffenen Frauen Rechnung zu tragen: Die Grünen stellten 2007 eine Anfrage zu der Problematik an die Bundesregierung. Die Linken folgten mit einem Lösungsvorschlag: Ein fiktiver Versorgungsausgleich, finanziert durch Steuergelder, sollte nachträglich für Gerechtigkeit sorgen.

Vgl. dazu: Gerechte Lösung für rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen. Antrag der Fraktion DIE LINKE, BT-Drs. 17/3872 vom 23.11.2010.

Dort wird folgendermaßen argumentiert:

»Eine Gleichstellung der in der DDR Geschiedenen mit der gleichen Personengruppe in der Bundesrepublik Deutschland wäre erreicht, wenn für die gemeinsamen Ehejahre nachträglich ein fiktiver Versorgungsausgleich durchgeführt würde, und zwar dergestalt, dass ihnen die sich ergebenden Anwartschaftsdifferenzen zugerechnet, nicht jedoch dem/der Ausgleichsverpflichteten nach normalen Versorgungsausgleich abgezogen werden.«

Doch das ganze ist bislang abgeschmettert worden. Dabei geht es nicht nur um juristische Fallstricke, sondern – natürlich – um Geld:

Ein Ausgleich der Renten-Ungerechtigkeit sei riskant, weil unbezahlbare Kosten auf Länder und Bund zukommen, wird CDU-Mitglied Michael Schneider in dem Radiobeitrag von Christoph Richter zitiert. Er ist der Bevollmächtigte des Landes Sachsen Anhalt beim Bund. "Es nicht einfach, eine Lösung zu finden. Weil wir im Augenblick auch kein Gesetz sehen, dass das schlanker Hand regelt."

Nach Berechnungen der Berliner Menschenrechtlerin Marion Böker, die die Prozesse der geschiedenen Frauen seit Jahren begleitet, würde den Steuerzahler der Ausgleich insgesamt etwa 35 Milliarden Euro kosten.

Eine schnelle Lösung des Problems ist nicht absehbar. 2020/2021 soll das Rentenüberleitungsschlussgesetz verabschiedet werden. Spätestens dann soll das Thema der geschiedenen DDR-Frauen auf der politischen Agenda stehen. Aber wahrscheinlich gibt es dann weitere Gründe, eine Lösung zu verschieben. Zynisch formuliert könnte man meinen, hier wird auf die biologische Lösung statt einer politischen gesetzt. 1989 waren mehr als 800.000 Frauen betroffen. Mittlerweile ist ihre Zahl geschätzt auf nur noch 300.000 Frauen gesunken. Wenn man nur lange genug wartet ...

Abschließend soll - auch angesichts der eingangs beschriebenen grundsätzlichen Problematik unseres Rentenversicherungssystems gerade für viele Frauen und der leider zu Recht vorgetragenen Erwartungen einer erheblichen Zunahme der Altersarmut, vor allem unter Frauen - ein Blick geworfen werden auf eine untergegangene Welt, konkret auf das Rentenrecht in der DDR. Zuweilen kann man sich ja auch historische Anregungen holen für einen anstehenden Umbau des Systems.

In der DDR gab es bei Scheidungen keinen Versorgungsausgleich, der die während der Ehe erworbenen Ruhestandsanwartschaften teilte. Auch eine Hinterbliebenenrente kam für Geschiedene nicht zur Anwendung. Dennoch war die soziale Absicherung Geschiedener, insbesondere Frauen, die sich mehrere Jahre der Kindererziehung oder der Pflege Angehöriger widmeten oder auch Auszeiten zur Unterstützung der beruflichen Entwicklung des Ehepartners genommen hatten, im Alter – natürlich nach den Maßstäben der DDR - gewährleistet. Denn in der DDR wurde eine Rente vorrangig nach Versicherungsjahren gezahlt, die man auch durch geringe freiwillige Beiträge erwerben konnte. Somit spielte die Höhe des beitragspflichtigen Einkommens eine untergeordnete Rolle. In der DDR gab es eine Mindestrente. Die Höhe der Mindestrente für Frauen war abhängig von den Arbeitsjahren einschließlich der Zurechnungsjahre für die Kindererziehung.

Aber wir diskutieren ja immerhin schon seit einigen Jahren – und diese Tage erneut wieder stärker – über eine Mindestrente in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Unter bestimmten mehr oder weniger restriktiven Bedingungen, was die Zugangsvoraussetzungen angeht. „Lebensleistungsrente“ soll das heißen – und schon wären wir mittendrin in einer kontroversen Debatte. Die dann solche Schlagzeilen produziert: Junge Abgeordnete gegen Lebensleistungsrente: »Eine Mindestrente für alle, die lange genug gearbeitet haben? Junge Unionsabgeordnete finden diese Idee nicht gut.« Für die geschiedenen Frauen aus den DDR-Zeiten kommt das alles zu spät, wenn es denn überhaupt kommen wird. Aber das ist dann eine neue Baustelle.